Taylor Swift-Tickets: Landgericht Hamburg verpflichtet Viagogo zu mehr Transparenz

LDM Rechtsanwälte erzielen vor dem Landgericht Hamburg einen weiteren Erfolg gegen Viagogo – diesmal beim Verkauf von Tickets für die Deutschlandkonzerte von Taylor Swift.
21. September 2026

Bild: KI generiert

Nach den Verfahren für mehrere Bundesligavereine konnten die Heidelberger LDM Rechtsanwälte nun auch für die Konzertbranche einen Erfolg verbuchen: Das Landgericht Hamburg hat Viagogo wegen mehrerer Verstöße gegen wettbewerbsrechtliche Informationspflichten verurteilt (Az. 416 HKO 7/24). Geklagt hatte die Karsten Jahnke Konzertdirektion GmbH anlässlich des Verkaufs von Tickets für die Deutschlandkonzerte von Taylor Swift im Jahr 2024.

Viagogo darf Konzerttickets künftig nicht mehr anbieten, ohne Verbraucherinnen und Verbraucher klar über wesentliche Umstände des Ticketkaufs zu informieren. Das betrifft insbesondere die ausschließlich digitale Verfügbarkeit der Tickets über die App „EVENTIM.pass“, die Identität und Unternehmereigenschaft der Anbieter sowie die Verantwortlichkeiten von Viagogo und den jeweiligen Ticketverkäufern.

Auch die Darstellung des ursprünglichen Ticketpreises beanstandete das Gericht. Die bloße Bezeichnung als „Nennwert“ sowie eine lediglich über einen Mouse-over-Effekt abrufbare Preisangabe genügten den gesetzlichen Anforderungen nicht. Bei Angeboten von Privatpersonen muss Viagogo zudem ausdrücklich darauf hinweisen, dass die besonderen Schutzvorschriften für Verbraucherverträge nicht gelten.

Für jeden Fall der Zuwiderhandlung kann ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft, festgesetzt werden.

Das Urteil ist für die LDM Rechtsanwälte ein weiterer Meilenstein im Vorgehen gegen einen intransparenten und verbraucherbenachteiligenden Ticket-Zweitmarkt. Zuvor hatten die Bundesligavereine 1. FC Union Berlin, den FC St. Pauli und den Karlsruher SC Erfolge gegen Viagogo erzielt.

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