Über Viagogo gekaufte Tickets berechtigen nicht zum Stadionbesuch
– hier von Werder Bremen – auf fragwürdige Praktiken von Viagogo & Co. aufmerksam
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Seit Jahren verägert die Ticket-Plattform Viagogo mit ihrem Geschäfsmodell Konzertveranstalter, Fußballvereine und deren Fans. Vor Gerichten kassierte der Zweitmarktanbieter zuletzt Niederlagen, die jüngste nun gegen den FC St. Pauli.
Ausrichter von Sport- oder Kulturevents kritisieren das Geschäftsmodell von Ticketanbietern wie Viagogo schon lange. Der auf derartigen Plattformen betriebene Zweitmarkt, auf dem Eintrittskarten zu teilweise horrenden Preisen auch für offiziell ausverkaufte Veranstaltungen gekauft werden können, sei „illegal“, weil der Handel gegen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Vereine bzw. Veranstalter verstoße.
Auch der Politik ist die Praxis derartiger Plattformen ein Dorn im Auge. Union und SPD haben sich in ihrem Koalitionsvertrag vorgenommen, den Ticketzweitmarkt für Sport- und Kulturveranstaltungen stärker zu regulieren, „um Verbraucher vor überhöhten Preisen, Intransparenz und betrügerischen Verkaufspraktiken zu schützen und Veranstalter besser in die Lage zu versetzen, sich gegen unlauteres Verhalten von Ticketspekulanten zur Wehr zu setzen.“
Bis es soweit ist, müssen sich betroffene Veranstalter mit der geltenden Rechtslage begnügen und versuchen, auf dieser Grundlage die Ticketanbieter in ihre Schranken zu verweisen. Das gelingt ihnen zunehmend mit Erfolg, wie zwei aktuelle Entscheidungen zeigen, die LTO vorliegen. Geklagt hatten die Fußball-Bundesligisten 1. FC Union Berlin und der FC St. Pauli. Beide setzten sich mit ihren Unterlassungsklagen gegen Viagogo vor dem Landgericht (LG) Berlin II (Union) bzw. dem LG Hamburg (St.Pauli) durch.
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LTO - Legal Tribune Online
Über Viagogo gekaufte Tickets berechtigen nicht zum Stadionbesuch