1. FC Union Berlin erfolgreich im Kampf gegen den Ticketschwarzmarkt
LDM Rechtsanwälte erzielen Erfolg gegen Viagogo vor dem Landgericht Berlin.
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Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 23.10.2025 (Az. 91 O 56/24) den Ticket-Anbieter Viagogo zu mehr Transparenz verpflichtet. Zukünftig muss der Zweitmarktbetreiber auf seiner Plattform und bei der Werbung den Hinweis erteilen, dass die angebotenen Tickets nicht zum Besuch des Stadions berechtigen. Das gilt für alle von Union Berlin ausgegebenen Tickets, denn Union schließt – wie in der Bundesliga üblich – die Weitergabe von Tickets an den illegalen Zweitmarkt in seinen AGB aus.
Nach Angaben der Heidelberger Anwälte ist das Urteil des Landgerichts Berlin für die gesamte Bundesliga und die Konzertbranche von Bedeutung.
Unter viagogo.de bietet der Zweitmarktbetreiber regelmäßig eine Vielzahl von Tickets an. Die Preise bewegen sich oft im 3-stelligen, bei Spitzenspielen der Fußballbundesliga nicht selten im 4-stelligen Bereich. Das ärgert Fans und Vereine, die gleichermaßen ein Interesse daran haben, dass die Preise fair sind und ein soziales Preisgefüge aufrechterhalten bleibt. Es kommt hinzu: Die Nutzung der teuren Tickets begründen für den nichtberechtigten Nutzer eines personalisierten Tickets „das Risiko einer Abweisung bei dem Einlass zu dem betreffenden Heimspiel“, wie das Landgericht in seinem Urteil ausdrücklich hervorhebt. Die Personalisierung der Tickets sei eine wesentliche Information, so dass Viagogo das Risiko einer nicht legitimierten Nutzung nicht verschweigen dürfe. Viagogo handelt nach der Entscheidung also irreführend zum Nachteil der Fans.
Bedeutsam ist das Urteil ferner unter einem weiteren Aspekt: Nach Auffassung des Landgerichts Berlin ist Viagogo als Zweitmarktbetreiber nicht nur neutraler Vermittler im Ticketgeschäft sondern Wettbewerber im Verhältnis zum betroffenen Bundesligaverein. Das Landgericht geht mit dem Kläger Union Berlin davon aus, „dass die Beklagte die streitgegenständlichen Ticketangebote entweder selbst vornimmt oder aber die gewerbliche Tätigkeit von dritten Unternehmen fördert“. Trotz eines gerichtlichen Hinweises war Viagogo nicht bereit, den Verfahrensbeteiligten nachvollziehbar offenzulegen, wer sich hinter den Ticketangeboten verbirgt. Dazu RA Dänekamp (LDM Rechtsanwälte): „Viagogo wickelt die Ticketgeschäfte weitgehend anonym ab. Als Trader werden Unternehmen mit Fantasienamen genannt. Es handeln unbekannte Akteure in Deutschland, aber auch vermeintliche Kapitalgesellschaften mit Briefkastenadressen im osteuropäischen Ausland oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten“ Inzwischen nimmt auch der Gesetzgeber den illegalen Ticketzweitmarkt für Sport- und Kulturveranstaltungen mehr in den Blick, wie sich aus dem Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD für die 21. Legislaturperiode ergibt. Durch die Verpflichtung zur Transparenz sollen Verbraucher und Veranstalter zukünftig stärker geschützt werden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Viagogo hat die Möglichkeit Berufung einzulegen.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: franz.daenekamp@ldm-ai.de