LDM vertritt Live Nation erfolgreich vor dem LG München: Ähnlich wie „Viagogo“ profitiert der Zweitmarkt-Anbieter „Ticketbande“ von horrenden Ticketpreisen und täuscht dabei mit frei erfundenen Tickets bzw. Ticketkategorien. Dieses wettbewerbswidrige Treiben wurde durch Urteil des LG München vom 26.08.2024 beendet. Das Gericht bestätigte damit eine zuvor erwirkte einstweilige Verfügung vom 21.03.2024. Sollte der Anbieter „Ticketbande“ erneut imaginäre Ticketkategorien anbieten, droht ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000,00 Euro, ersatzweise Ordnungshaft.
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